Unser Klassenangebot

Übersicht der Fahrerlaubnisklassen. Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften.

Jetzt online anmelden

PKW-Klassen

Fahrerlaubnisklassen für Personenkraftwagen

Klasse B

Berechtigung:

PKW bis 3,5t

Anhänger:
  • Bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Über 750 kg, wenn Gespann max. 3.500 kg
Mindestalter:

18 Jahre (17 bei begleitetem Fahren)

Klasse BE

Berechtigung:

PKW mit Anhänger

Anhänger:
  • Über 750 kg bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
  • Gespann bis 7.000 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter:

18 Jahre (17 bei begleitetem Fahren)

Klasse B197

Berechtigung:

PKW mit Schaltgetriebe nach Automatikprüfung

Besonderheit:
  • Praktische Prüfung auf Automatik
  • Mindestens 10 Fahrstunden auf Schaltgetriebe
  • Danach i. d. R. Schalt- und Automatikfahrzeuge
Mindestalter:

18 Jahre (17 bei begleitetem Fahren)

Klasse B78

Berechtigung:

PKW mit Automatikgetriebe

Einschränkung:
  • Nur Automatikgetriebe erlaubt
  • Ausbildungsaufwand individuell (keine Garantie auf weniger Stunden)
Mindestalter:

18 Jahre (17 bei begleitetem Fahren)

Kraftrad-Klassen

Fahrerlaubnisklassen für Krafträder

Klasse AM

Berechtigung:

Moped/Roller bis 45 km/h

Mindestalter:

15 Jahre

Klasse A1

Berechtigung:

Leichtkraftrad bis 125ccm

Technische Daten:
  • Bis 125 ccm
  • Bis 11 kW
  • Max. 0,1 kW/kg
Mindestalter:

16 Jahre

Klasse A2

Berechtigung:

Motorrad bis 35kW

Technische Daten:
  • Bis 35 kW
  • Max. 0,2 kW/kg
  • Nicht von Kraftrad über 70 kW abgeleitet
Mindestalter:

18 Jahre

Klasse A

Berechtigung:

Motorrad ohne Beschränkung

Technische Daten:
  • Ohne Leistungsbeschränkung
  • Dreirädrige Kfz über 15 kW
Mindestalter:
  • 20 Jahre (Aufstieg von A2)
  • 24 Jahre (Direkteinstieg)
  • 21 Jahre (dreirädrige Kfz)

LKW-Klassen

Fahrerlaubnisklassen für Lastkraftwagen

Klasse C1

Berechtigung:

LKW bis 7,5t

Anhänger:

Bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

Mindestalter:

18 Jahre

Klasse C1E

Berechtigung:

LKW bis 7,5t mit Anhänger

Anhänger:
  • Über 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Gespann bis 12.000 kg
Mindestalter:

18 Jahre

Klasse C

Berechtigung:

LKW über 7,5t

Anhänger:

Bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

Mindestalter:

21 Jahre (18 mit Ausbildung)

Klasse CE

Berechtigung:

LKW mit Anhänger

Anhänger:
  • Über 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Sattelkraftfahrzeuge
Mindestalter:

21 Jahre (18 mit Ausbildung)

Bus-Klassen

Fahrerlaubnisklassen für Busse

Klasse D

Berechtigung:

Bus über 16 Personen

Anhänger:

Bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

Mindestalter:

24 Jahre (21 mit Ausbildung)

Wichtige Hinweise

Unverbindliche Angaben

Angaben unverbindlich. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften und deine Ausbildungsvereinbarung. Genannte Stunden sind Mindestanforderungen. Der Bedarf ist individuell und kann höher liegen.

Gültigkeitsdauer

Klassen C und D sind i. d. R. befristet und müssen rechtzeitig verlängert werden.

Gesundheitsprüfung

Für Klassen C und D sind i. d. R. ärztliche Untersuchung und Sehtest nötig.